8. März 2023

Krypto Mining Steuern in Deutschland 2024: Wichtige Infos

Krypto Mining Steuern in Deutschland 2024: Wichtige Infos
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Kirill Seregin
Kirill Seregin
Berlin
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Krypto-Mining ist ein wichtiger Bestandteil des Krypto-Markts. Doch wie sieht es mit den steuerlichen Aspekten des Krypto-Minings in Deutschland aus?

Das Thema ist komplex und kann für Miner eine Herausforderung darstellen, da es verschiedene steuerliche Vorschriften und Gesetze gibt, die zu beachten sind.

In diesem Artikel werden wir uns mit dem Thema Krypto Mining Steuern in Deutschland befassen und Ihnen einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Aspekte des Krypto-Minings geben.

Was ist Krypto Mining eigentlich?

Krypto-Mining ist der Prozess des Schürfens oder Generierens von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Litecoin durch das Lösen komplexer mathematischer Probleme mit Hilfe von Computerressourcen.

Krypto-Mining wird durch spezielle Software ermöglicht, die den Computer des Miners dazu befähigt, Transaktionen zu überprüfen und neue Blöcke in der Blockchain zu erstellen.

Als Belohnung für das erfolgreiche Lösen der mathematischen Probleme und dem Hinzufügen neuer Blöcke zur Blockchain erhält der Miner eine bestimmte Anzahl von Kryptowährungseinheiten als Vergütung.

Krypto-Mining ist ein wichtiger Bestandteil der Kryptowährungstechnologie und ermöglicht es, neue Einheiten von Kryptowährungen in Umlauf zu bringen und das Netzwerk zu sichern.

Allerdings erfordert Krypto-Mining eine erhebliche Rechenleistung und Energie, was zu hohen Stromkosten führen kann.

Welche Arten des Krypto Minings gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Krypto-Mining. Die drei unterschiedlichen Arten von Krypto-Mining sind:

1. Solo-Mining

Unter Solo-Mining versteht man das Schürfen und Verarbeiten von Kryptowährungen mit eigener Hardware und ohne die Hilfe anderer Miner.

Dies wird oft von Unternehmen in großen "Farmen" betrieben, die Eigentümer der Hardware sind und vollständige Teilnehmer des entsprechenden Krypto-Netzwerks sind.

Allerdings ist das Solo-Mining aufgrund der hohen Kosten oft nicht sehr rentabel für Einzelpersonen.

2. Pool-Mining

Beim Pool-Mining schließen sich mehrere Miner zusammen und bündeln ihre Rechenleistung, um ertragsbringender zu arbeiten.

Jeder Miner behält dabei seine eigene Hardware. Das Pool-Mining ist oft rentabler als das Solo-Mining, da die Rechenleistung gebündelt wird und die Miner eine höhere Chance haben, die schwierigen mathematischen Probleme zu lösen und eine Belohnung zu erhalten.

Die Mining-Erträge werden dann unter den einzelnen Pool-Mitgliedern aufgeteilt. Mining-Pools werden oft für PoW-Mining verwendet, da die Schwierigkeit der mathematischen Probleme hoch sein kann.

3. Cloud-Mining

Mit der Hilfe von Cloud-Mining kann Krypto-Mining auch ohne eine eigene Hardware betrieben werden. Hierbei wird einfach externe Rechenleistung zugekauft oder angemietet.

Der Miner muss keine eigene Hardware kaufen oder warten und kann direkt mit dem Krypto-Mining beginnen.

Dies kann für Einzelpersonen, die keine eigene Hardware besitzen, eine attraktive Option sein. Allerdings ist das Cloud-Mining oft mit höheren Kosten verbunden und es besteht ein höheres Risiko für Betrug oder unzuverlässige Anbieter.

Einkommensteuerliche Behandlung von Krypto Mining-Erträgen

Die steuerrechtliche Bewertung und Vorgehensweise des Minings ist vergleichbar mit der des Stakings.

Zu dem Thema Krypto Staking Steuern in Deutschland haben wir bereits einen umfangreichen Artikel veröffentlicht.

Es gilt zu prüfen, in welche der folgenden Einkunftsarten die Mining-Aktivität fällt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.

Wie beim Staking beschrieben, kommen auch hier zwei der sieben Einkunftsarten infrage:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.

Handelt es sich beim Mining von Kryptowährungen um eine gelegentliche Tätigkeit, kann es sich um Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 EStG handeln.

Diese sind erst ab einer Höhe von 256 Euro im Kalenderjahr einkommensteuerpflichtig. Der Tausch oder Rücktausch von Kryptowährungen in EUR oder eine andere Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung führt zu einem privaten Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG und ist steuerpflichtig.

Gewerbe- und Körperschaftssteuer sowie der Solidaritätsbeitrag fallen nicht an, lediglich der private Einkommensteuersatz.

Ein Beispiel: Saskia mined über ihren Laptop mit einem USB-Stick-Miner erfolgreich ein paar Bitcoins. Nach drei Wochen hat sie keine Lust mehr und verkauft den USB-Stick-Miner.

Ob sie im Mining-Pool aktiv war oder selbst mined hat, spielt keine Rolle – sie ist nicht gewerblich aktiv.

Wann ist Krypto Mining gewerblich?

Krypto Mining ist dann gewerblich, wenn es regelmäßig, mit Gewinnerzielungsabsicht und auf eigene Rechnung betrieben wird.

Ob Krypto Mining als Gewerbebetrieb eingestuft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Häufigkeit und dem Umfang der Tätigkeit.

Werden Kryptos im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit über das Mining hergestellt, sind sie den gewerblichen Einkünften gemäß § 15 EStG zuzuordnen.

Die folgenden Tatbestandsmerkmale müssen hierfür gemäß § 15 Abs. 2 EStG kumulativ erfüllt sein:

  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Nachhaltige Betätigung
  • Selbstständigkeit

Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn die nicht steuerbare Liebhaberei ausgeschlossen werden kann.

Eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Einzelfall durch objektive Merkmale bewiesen werden.

Die Intention des Minings ist primär die Anschaffung von Bitcoins durch Block-Reward sowie die Transaktionskosten des geminten Blocks.

Somit wird die absolute Anzahl an Wirtschaftsgütern erhöht. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt vor.

Es wird beim Tatbestand der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr wie beim Staking
argumentiert.

Die Mining-Aktivität erhöht die Sicherheit des Netzwerkes und der Miner greift somit aktiv in den Wirtschaftsprozess des Coins mit ein.

Die Nachhaltigkeit definiert sich über die Dauer der Mining-Aktivität. Insofern man regelmäßig und über einen längeren Zeitraum andauernd mined, ist der Begriff der Nachhaltigkeit grundsätzlich erfüllt.

Die Selbstständigkeit liegt beim Mining dann vor, wenn die erzielten Gewinne oder Verluste von der
eigenen Tatkraft abhängig sind.

Die Tatkraft wird entscheidend davon definiert, wie professionell das Mining-Geschäft aufgezogen ist.

Oftmals sind größere Anfangsinvestitionen in die Hardware notwendig, spezielle Stromverträge könnten abgeschlossen worden sein, die Anmietung von Räumlichkeiten zur Unterbringung von Hardware könnte stattgefunden haben, sowie die Beschäftigung von Personal, um den Mining-Betrieb aufrechtzuerhalten.

Die Ausgaben könnten also kontrolliert werden, sie sind Teil der Betriebsausgaben. Die Einnahmen können im Mining aufgrund der Hash-Rate und der Leistung der Hardware durchschnittlich berechnet werden.

Somit kann die Höhe der Gewinne oder Verluste berechnet und die eigene Tatkraft angesetzt werden. Es liegt eine Selbstständigkeit vor.

Beispiel zum gewerblichen Krypto Mining

Ein Beispiel: Bob mietet eine Lagerhalle und lässt eine 200-Kilowatt-Stromleitung verlegen. Er importiert 50 Miner aus Asien und stellt drei Leute an, um die Geräte störungsfrei laufen zu lassen.

Er informiert sich täglich über die profitabelsten Coins, die man minen kann, und stellt seine Miner entsprechend ein. Bob handelt damit klar gewerblich.

Folglich fallen für die gewerbliche Tätigkeit Gewerbe- und Körperschaftssteuer an, sowie der Solidaritätsbeitrag.

Eine Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Abs. 1 GewO ist notwendig. Das Finanzamt unterstellt sehr vielen kleineren Krypto-Minern recht schnell, gewerblich zu agieren.

Es kann sich lohnen, einen auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater zu konsultieren, der gegen die Unterstellung des Finanzamtes vorgeht und versucht, die Mining-Aktivität als gelegentliche Tätigkeit einzustufen, sodass es sich um Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG handelt.

Laut dem Bundesfinanzministerium ist das Mining von Bitcoin keine umsatzsteuerbare Leistung, weder das Solo-Mining, noch die Teilnahme an einem Mining-Pool.

Die Block-Reward sowie die Transaktionsgebühr sind dementsprechend nicht umsatzsteuerpflichtig.

Steuerpflichten beim Krypto Mining

Kryptowährungen sind auch steuerlich relevant und das Krypto Mining kann eine Steuerpflicht auslösen. In diesem Abschnitt werden wir uns mit den verschiedenen Steuerpflichten beim Krypto Mining befassen.

Definition der Steuerpflichten

Die Steuerpflicht bei Krypto Mining ergibt sich aus der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer. Einkünfte aus Krypto Mining werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder als Einkünfte aus sonstiger Tätigkeit eingestuft.

Wann müssen Krypto Mining-Einkünfte versteuert werden?

Krypto Mining-Einkünfte müssen versteuert werden, wenn sie der Einkommenssteuer unterliegen.

Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit nachhaltig ausgeübt und mit der Absicht Gewinne zu erzielen betrieben wird. Auch bei gelegentlichem Krypto Mining können Einkünfte entstehen, die versteuert werden müssen.

Unterschiede zwischen privatem und gewerblichem Krypto Mining:

Ob Krypto Mining als privat oder gewerblich eingestuft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Häufigkeit und dem Umfang der Tätigkeit.

Bei privatem Krypto Mining sind die Steuern in der Regel geringer, während bei gewerblichem Krypto Mining zusätzliche Steuern wie Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer anfallen können.

Gewerbesteuerliche Behandlung von Krypto Mining-Erträgen

Krypto Mining-Erträge können gewerbesteuerpflichtig sein, wenn die Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird.

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von Unternehmen und Selbstständigen auf ihre Gewinne gezahlt wird.

Sollte ich mich für das Mining von Kryptowährungen selbstständig machen?

Wenn Sie gelegentlich Krypto Mining betreiben und dabei unter 256€ pro Jahr verdienen, müssen Sie keine Steuern zahlen und auch keine Selbstständigkeit anmelden.

Diese Gewinne sind als "andere Einkünfte" klassifiziert und müssen nicht versteuert werden, wenn sie unter der Freigrenze von 256€ liegen.

Wenn Sie jedoch regelmäßig Geld mit dem Krypto Mining verdienen möchten, müssen Sie möglicherweise eine Selbstständigkeit anmelden.

Sie müssen als gewerblicher Miner eingestuft werden, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen erkennbar zeigen, dass Sie mit dem Mining Gewinn erzielen möchten (Gewinnerzielungsabsicht).
  • Sie müssen nachweislich zeigen, dass das Mining eine wiederholende Tätigkeit ist (nachhaltige Betätigung).
  • Sie müssen Ihre Tätigkeit gegen Bezahlung und öffentlich anbieten (Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr).

Der Beruf des Krypto Miners wird im Allgemeinen als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Sie müssen daher ein Gewerbe anmelden und auch Gewerbesteuer zahlen.

Wenn Sie als gewerblicher Miner tätig sind, sind Ihre Einkünfte daraus vollständig steuerpflichtig. Das bedeutet, Sie müssen Einkommensteuer und Gewerbesteuer zahlen.

Die Gewerbesteuer ist Teil Ihrer Einkommensteuererklärung, die Sie einmal im Jahr einreichen müssen. Allerdings gilt dies nur, wenn Ihr Ertrag im Jahr die Freigrenze von 24.500€ übersteigt.

Besonderheit des Cloud-Minings

In steuerlicher Hinsicht gilt das Cloud Mining als Dienstleistung und wird anders behandelt als das klassische Mining mit eigener Hardware.

Bei der Anmietung von Cloud Mining-Kapazitäten muss der Mietpreis in der Regel als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Diese kann von den erzielten Mining-Einkünften abgezogen werden, um den zu versteuernden Gewinn zu ermitteln.

Der Tatbestand der Selbstständigkeit liegt beim Cloud Mining nicht vor, vielmehr handelt es sich um eine Beteiligung an einer Gesellschaft, die an sich Mining von Kryptos betreibt.

Als Privatperson hat man in der Regel keinerlei Zugriff auf die entsprechende Hardware des Cloud Mining-Anbieters, kann auch keinen Einfluss nehmen und besitzt auch keinerlei Richtlinienkompetenz dahin gehend, wie die Hardware eingestellt werden muss oder welche Kryptos gemined werden sollen. 

Die aus dem Cloud Mining resultierenden Erträge fallen demnach unter die Kategorie der sonstigen Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG).

Gewerbesteuersatz und Freibeträge:

Der Gewerbesteuersatz hängt von der Gemeinde ab, in der das Gewerbe betrieben wird. In der Regel liegt der Satz zwischen 7% und 17%.

Absetzbarkeit von Kosten beim Krypto Mining als Gewerbetreibender

Als Gewerbetreibender können die Kosten für das Krypto Mining steuerlich abgesetzt werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Kosten für die Anschaffung und Wartung von Hardware
  • Stromkosten
  • Kosten für die Miete von Cloud-Mining-Kapazitäten sowie
  • Kosten für den Betrieb eines Büros oder eines Lagerraums

In jedem Fall empfiehlt es sich noch bevor man damit anfängt Kryptowährungen zu minen, einen fachkundigen Steuerberater zu kontaktieren, der über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt.

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Hinweis: Die folgenden Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf spezifische Situationen von Einzelpersonen oder einer juristischen Person.

Dieser Artikel stellt weder eine betriebswirtschaftliche, steuerliche noch rechtliche Beratung dar. Es wird keine Handlungsempfehlung erteilt.

Eine individuelle Beratung durch Krypto-Steuerberater und Krypto-Rechtsanwälte kann dieser Info-Artikel nicht ersetzen.

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Autor
Kirill Seregin
Kirill Seregin
Berlin
Kirill beschäftigt sich seit 2016 mit Aktien, ETFs und Kryptowährungen. Er hat Rechtswissenschaften studiert und mehrere Guides zum Thema Kryptowährungen bei t3n veröffentlicht und ist Chefredakteur bei Blockchainwelt.
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