30. März 2025

Was ändert sich durch das BMF-Schreiben für Kryptounternehmen?

Was ändert sich durch das BMF-Schreiben für Kryptounternehmen?
Kirill Seregin
Kirill Seregin
Berlin
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Das Bundesfinanzministerium hat am 6. März 2025 ein aktualisiertes Schreiben mit weitreichenden Neuerungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht. Das Schreiben ersetzt das bisherige Dokument vom 10. Mai 2022 und bringt zahlreiche Klarstellungen und Anpassungen, die speziell auf die komplexe Welt der digitalen Werte abzielen.

Für Kryptounternehmen, die täglich mit digitalen Werten arbeiten, ist dies von besonderer Bedeutung, da die Neuregelungen nicht nur die steuerliche Einordnung von Kryptowerten präzisieren, sondern auch die Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten erheblich erweitern.

Begriffliche Neuerungen und Kategorisierung

Mit dem aktualisierten BMF-Schreiben wird erstmals der Begriff „Kryptowerte“ eingeführt – eine terminliche Anpassung, die den bisherigen Ausdruck „virtuelle Währungen“ ablöst. 

Der neue Begriff soll der vielfältigen Realität digitaler Vermögenswerte besser gerecht werden, da er nicht nur klassische Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether umfasst, sondern auch andere digitale Vermögenswerte, die unterschiedliche Funktionen erfüllen.

Kategorisierung der digitalen Assets

Das Schreiben differenziert nun klar zwischen verschiedenen Arten von digitalen Assets, um deren steuerliche Behandlung eindeutiger zu regeln. Dabei wird zwischen folgenden Token-Typen unterschieden:

  • Currency-Token: Diese dienen primär als Tauschmittel und werden häufig auch zu Spekulationszwecken gehalten.

  • Utility-Token: Sie gewähren dem Inhaber bestimmte Nutzungsrechte oder Zugänge zu Dienstleistungen und Netzwerken.

  • Security-Token: Diese Token haben Eigenschaften, die herkömmlichen Wertpapieren ähneln und können entsprechende Rechte oder Ansprüche repräsentieren.

Erweiterte Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Das aktualisierte BMF-Schreiben vom 6. März 2025 verschärft die Pflichten zur Dokumentation und Aufbewahrung von Krypto-Transaktionen erheblich:

  • Transaktionsdetails: Kauf- und Verkaufszeitpunkt, Art und Menge der Kryptowährung, Kurswert in Euro sowie die genutzte Handelsplattform oder Wallet-Adresse.

  • Verwendungsreihenfolge: Klare Angabe der Reihenfolge (z. B. FIFO oder Einzelbetrachtung) für steuerliche Zwecke.

  • Steuerreports: Nutzung von Steuerreports, die von Handelsplattformen oder spezialisierter Software wie Blockpit oder CoinTracking generiert werden. Diese Berichte müssen plausibel, nachvollziehbar und manipulationssicher sein.

Erweiterte Mitwirkungs , Aufzeichnungs  Und Aufbewahrungspflichten

Die Nachweispflicht liegt vollständig bei den Steuerpflichtigen. Selbst unverschuldete Datenverluste – etwa durch Hackerangriffe oder Insolvenzen von Handelsplattformen – werden ihnen zugerechnet.

Regelmäßige Backups der Transaktionshistorien sind daher unerlässlich, da das Finanzamt andernfalls Schätzungen vornehmen kann.

Besonderheiten bei ausländischen Handelsplattformen

Für Transaktionen über ausländische oder dezentrale Handelsplattformen gelten erweiterte Mitwirkungspflichten gemäß § 90 Abs. 2 AO.

Dies ist auf die eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten der deutschen Finanzbehörden im Ausland zurückzuführen. Steuerpflichtige müssen:

  • Zusätzliche Nachweise erbringen: Beispielsweise durch Blockchain-Explorer wie Etherscan oder BTCscan.
  • DeFi-Transaktionen dokumentieren: Da dezentrale Plattformen oft keine zentralisierten Transaktionsübersichten bereitstellen, liegt die Beweislast vollständig bei den Nutzern.

Fehlende oder unzureichende Dokumentationen können dazu führen, dass das Finanzamt die Steuergrundlagen schätzt – meist zum Nachteil der Steuerpflichtigen.

Risiken und Konsequenzen

Die Nichteinhaltung der erweiterten Dokumentations- und Mitwirkungspflichten birgt erhebliche Risiken:

  • Schätzungen durch das Finanzamt: Liegen keine vollständigen Nachweise vor, kann das Finanzamt Gewinne schätzen. Dies führt häufig zu einer höheren Steuerbelastung als bei korrekter Angabe.
  • Bußgelder: Neben Steuernachzahlungen können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro pro Verstoß verhängt werden.
  • Langfristige Aufbewahrungspflichten: Für steuerlich relevante Unterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren (bei Gewinnen über 500.000 Euro jährlich). Fehlende Unterlagen können auch Jahre später noch zu Problemen führen.

Bmf Schreiben Für Kryptounternehmen

Die neuen Regelungen erhöhen den Druck auf Krypto-Investoren und Unternehmen erheblich, ihre internen Prozesse anzupassen und professionelle Softwarelösungen einzusetzen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Steuerliche Neuerungen und Bewertungsansätze

Das BMF-Schreiben konkretisiert erstmals die Bewertungsgrundsätze für Kryptowerte und schließt bisherige Grauzonen:

  • Markt- oder Tageskurse: Kryptowerte sind bei Transaktionen mit dem Marktkurs (z. B. von Coingecko oder CoinMarketCap) oder dem Tageskurs der Handelsplattform zum Transaktionszeitpunkt zu bewerten. Ausnahmen gelten nur, wenn Plattformen keine verlässlichen Kurse liefern – dann sind alternative Nachweise (z. B. Blockchain-Explorer) erforderlich.
  • Anschaffungskosten-Zuordnung: Die FIFO-Methode (First-In-First-Out) bleibt Standard. Alternativ darf die Einzelbetrachtung genutzt werden, wenn die Zuordnung einzelner Token technisch nachweisbar ist (z. B. durch UTXO-Tracking bei Bitcoin). Die LIFO-Methode (Last-In-First-Out) ist nur mit vorheriger Genehmigung des Finanzamts zulässig.

Neuerungen bei Staking, Airdrops und Forks

#1 Staking

Aktives Staking (z. B. Betrieb eines Validators):

  • Führt zu gewerblichen Einkünften (§15 EStG) bei dauerhafter, unternehmerischer Ausrichtung
  • Staking-Rewards sind mit dem Marktwert am Zuflusstag zu versteuern

Passives Staking (z. B. Delegation über Exchanges)

  • Wird als sonstige Einkünfte (§22 EStG) behandelt
  • Steuerfreiheit nach 1-jähriger Haltedauer der erhaltenen Rewards

#2 Airdrops

Mit Gegenleistung (z. B. Social-Media-Marketing)

  • Werden als sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3 EStG) mit dem Marktwert bei Erhalt besteuert.
  • Beispiel: 100 Token im Wert von 500 € → 500 € sind steuerpflichtig.

Ohne Gegenleistung

Steuerfrei bei Erhalt. Verkaufsgewinne unterliegen erst der Besteuerung, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgt.

#3 Hard Forks

Privatvermögen

  • Neue Token gelten als „Mitentstehung“ und teilen die Anschaffungskosten der Original-Token.
  • Verkauft man sie innerhalb von einem Jahr nach Anschaffung der Original-Token, fällt Einkommensteuer auf Gewinne an.

Betriebsvermögen

Neue Token sind eigenständige Wirtschaftsgüter mit gesplitteten Anschaffungskosten.

Auswirkungen auf Betriebsvermögen vs. Privatvermögen

Die steuerliche Behandlung von Kryptowerten unterscheidet sich grundlegend, je nachdem, ob sie dem Betriebsvermögen (z. B. bei Handelsunternehmen oder Mining-Betrieben) oder dem Privatvermögen (Privatanleger) zugeordnet werden:

Kriterium Betriebsvermögen Privatvermögen (§23 EStG)
Besteuerung Gewerbliche Einkünfte (§15 EStG), laufende Versteuerung von Gewinnen. Private Veräußerungsgewinne nach 1-jähriger Haltefrist steuerfrei.
Buchführung Doppelte Buchführungspflicht nach GoBD. Einfache Aufzeichnungspflicht für Transaktionen.
Verluste Verluste sind vollständig mit anderen Gewerbeeinkünften verrechenbar. Verluste nur begrenzt nutzbar (max. 20.000 € pro Jahr).

Entscheidend ist die Nachhaltigkeit der Aktivitäten. Betriebsvermögen liegt vor, wenn Krypto-Transaktionen gewerblich (z. B. Handel auf Plattformen wie Binance) oder unternehmerisch (z. B. Mining-Farmen) ausgeübt werden.

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Krypto-Aktivitäten gemäß den GoBD und den elektronischen Aufzeichnungspflichten detailliert zu dokumentieren.

Diese Anforderungen stellen sicher, dass alle Buchungsvorgänge nachvollziehbar und revisionssicher sind, wodurch die steuerliche Erfassung der Kryptowert-Transaktionen transparent gestaltet wird.

Praktische Umsetzung und Herausforderungen

Die Einführung der neuen BMF-Regelungen stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die eine Anpassung interner Prozesse und Systeme erfordern.

  • Interne Prozesse und Datenmanagement:
    Unternehmen müssen ihre internen Systeme zur Erfassung und Archivierung von Krypto-Transaktionen anpassen. Dies beinhaltet die Implementierung spezialisierter Softwarelösungen, die die Erstellung von Steuerreports und die lückenlose Verfahrensdokumentation ermöglichen.

  • Einsatz spezialisierter Software:
    Der Einsatz von Software, die auf die Anforderungen der neuen Regelungen zugeschnitten ist, erleichtert nicht nur die Erfassung der Transaktionsdaten, sondern unterstützt auch die Erstellung von Berichten, die den Anforderungen der Finanzbehörden entsprechen.

  • Vermeidung von Datenverlusten:
    Um steuerlichen Schätzungen und möglichen Bußgeldern vorzubeugen, sollten Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die die Datenintegrität sicherstellen. Hierzu zählen regelmäßige Backups, robuste Sicherheitsvorkehrungen gegen Hackerangriffe sowie klare Protokolle zur Datenaufbewahrung, um den Verlust von Transaktionsdaten zu vermeiden.

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Autor
Kirill Seregin
Kirill Seregin
Berlin
Kirill beschäftigt sich seit 2016 mit Aktien, ETFs und Kryptowährungen. Er hat Rechtswissenschaften studiert und mehrere Guides zum Thema Kryptowährungen bei t3n veröffentlicht und ist Chefredakteur bei Blockchainwelt.
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