Bundesfinanzhof prüft Gewinnbesteuerung von Kryptowährungen
Der deutsche Bundesfinanzhof, das höchste Finanzgericht Deutschlands, hat damit begonnen zu klären, ob Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen versteuert werden müssen. Ein Urteil ist noch nicht gefallen, aber das Ergebnis der Anhörung könnte erhebliche Auswirkungen auf deutsche Anleger in Kryptowährungen haben.
Kryptowährungsbesteuerung in Deutschland - Die Ausgangslage
Bis 2022 gab es in Deutschland keine spezifischen Steuervorschriften für Kryptowährungen. Im Jahr 2018 kategorisierte das Bundesfinanzministerium Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte und verkündete, dass sie steuerpflichtig seien.
Investoren in Kryptowährungen, die ihre digitalen Vermögenswerte länger als ein Jahr halten, können steuerfreie Gewinne geltend machen.
Verkaufen oder tauschen sie ihre Vermögenswerte jedoch vor Ablauf der Jahresfrist, müssen sie Steuern auf etwaige Gewinne zahlen, abhängig von ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz, der zwischen 14 und 45 Prozent liegt.
Die einzige Ausnahme ist, wenn der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften weniger als 600 EUR beträgt.
Der Fall vor dem deutschen Bundesfinanzhof
In dem Fall vor dem Bundesfinanzhof geht es um einen Kryptowährungsinvestor, der 2017 20.000 EUR in Bitcoin investierte. Der Investor tauschte die Bitcoin später in andere Kryptowährungen wie Ethereum und Monero und anschließend wieder in Bitcoin und schließlich in Euro um.
Der Investor machte dabei einen Gewinn von 3,4 Millionen Euro, den er in seiner Steuererklärung verkündete. Die Steuerbehörden hatten zunächst Fragen zur Meldung von Kryptowährungsgewinnen aufgeworfen, da es keine klare Richtlinie gab, wie diese zu melden seien.
Im Jahr 2019 hoben die Steuerbehörden jedoch die Meldebeschränkungen auf, und der Investor wurde zur Zahlung von Steuern auf den Gewinn von 3,4 Millionen Euro verurteilt.
Der Investor legte erfolglos Einspruch gegen die Entscheidung beim Finanzgericht Köln ein, und der Fall wurde schließlich an den Bundesfinanzhof verwiesen.
Der Bundesfinanzhof muss nun entscheiden, wie die Einjahresfrist für Verkaufstransaktionen mit Kryptowährungen auszulegen ist.
Weiterhin argumentierte der Kläger, dass Kryptowährungen kein "Wirtschaftsgut" seien, da es sich nicht um einen materiellen Vermögenswert oder ein Recht handele.
Das deutsche Bundesfinanzministerium hat daher für Kryptowährungen den Begriff "Wirtschaftsgut materieller Art" geprägt. Der Kläger argumentierte auch, dass es ein "strukturelles Vollzugsdefizit" bei der Besteuerung von Kryptowährungen gibt.
Dies würde bedeuten, dass die Regierung nicht sicherstellen kann, dass die Besteuerung von Kryptowährungen einheitlich ist und dass nur diejenigen, die ihre Gewinne korrekt melden, Steuern zahlen.
Mögliche Implikationen auf die Besteuerung von Kryptowährungen
Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen wird erhebliche Auswirkungen auf Kryptowährungsinvestoren in Deutschland haben.
Das Urteil wird vermutlich Klarheit darüber schaffen, wie die Jahresfrist und die Definition von "materiellem Wirtschaftsgut" zu interpretieren sind, und könnte einen Präzedenzfall für zukünftige Fälle schaffen.
Zudem haben mehrere Investoren in Kryptowährungen in den vergangenen Jahren ihre Steuerbescheide angefochten und das laufende Verfahren vor dem deutschen Bundesfinanzhof als Begründung für ihre Einsprüche angeführt.
Sobald das Urteil verkündet ist, werden sich alle deutschen Finanzgerichte darauf stützen, um zu entscheiden, wie die Steuergesetze des Landes auf Kryptowährungen auszulegen und anzuwenden sind.
Sollte die geltende Krypto-Besteuerung verworfen werden, würden hiervon zukünftig sämtliche Krypto-Investoren profitieren.
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