Krypto Lending Steuern in Deutschland erklärt
Die Besteuerung des Verleihs von Kryptos in Deutschland wirft weiterhin für zahlreiche Investoren Fragen auf.
Die neuen Regelungen zur Besteuerung von Krypto-Lending in Deutschland hat jedoch inzwischen Licht ins Dunkle gebracht.
Wir erklären, welche Steuern beim Lending von Kryptowährungen in Deutschland anfallen, wie die Zinserträge funktionieren und welche Haltefristen und Freigrenzen bestehen.
Was ist Krypto-Lending?
Das Verleihen von Kryptos(Lending) ist mittlerweile an vielen Kryptobörsen durchführbar. Die Leihenden sind in der Regel Margin-Trader, die die Kryptos benötigen, um mit Hebel (Leverage) zu handeln.
Doch was ist eigentlich Bitcoin- bzw. Krypto-Lending?
Beim Krypto-Lending werden Kryptowährungen, wie Tether oder Bitcoin, für einen vereinbarten Zeitraum zu einem bestimmten Zinssatz verliehen oder geliehen.
Dies ermöglicht es Einzelpersonen, Zinsen auf ihre Kryptowährungsbestände zu verdienen oder Geld für kurzfristige Bedürfnisse zu leihen.
Dies geschieht in der Regel über dezentralisierte Kreditplattformen, die auf der Blockchain-Technologie beruhen und Peer-to-Peer-Transaktionen mit weniger Zwischenhändlern und höherer Sicherheit bieten.
Wie funktioniert Krypto-Lending?
Das Verleihen folgt auf Grundlage einer Peer-to-Peer-Basis. Ein Plattform-User verleiht Kryptos an einen anderen User der gleichen Plattform. Oftmals benutzen die Verleiher Bots, um tagtäglich ihre Kryptos zu den bestmöglichen Zinssätzen am Markt zu verleihen.
Beim Lending ist ebenfalls das private Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG einschlägig. Es besagt, dass sich bei Wirtschaftsgütern, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, die Haltefrist für eine Steuerfreiheit auf zehn Jahre erhöht.
Sobald man für Lending eine Gegenleistung erhält, handelt es sich hierbei um eine steuerpflichtige Einnahme. Konkret ist hierbei die Einkommensteuer einschlägig und es handelt sich dabei um eine sonstige Einnahme, die mit dem individuellen Einkommensteuersatz (18 bis 45 %) versteuert wird.
Krypto-Lending Freigrenzen und Freibeträge
Dies gilt für alle investierten Kryptos, mit denen das Verleihgeschäft getätigt wird. Die Freigrenze von 600 EUR kann hier ausgeschöpft werden, sodass alle Erträge unter dieser Grenze nicht steuerrelevant sind.
Die jährlichen Zinseinnahmen müssen ebenso versteuert werden. Zinseinnahmen sind in EUR abzugeben, wobei derjenige Wechselkurs ausschlaggebend ist, der bei der jeweiligen Gutschrift gilt.
Dies kann sich unter Umständen als problematisch erweisen – hier besteht die Möglichkeit, die Schlusskurse des jeweiligen Tages oder auch Durchschnittskurse als Berechnungsgrundlage zu nehmen.
Die Zinseinnahmen sind bis 801 EUR grundsätzlich steuerfrei, bei Ehepaaren beträgt der Freibetrag 1.602 EUR. Es ist zu beachten, dass auch andere Zinseinnahmen wie Dividenden aus Aktien oder die des Tagesgeldkontos in den Freibetrag einfließen.
Alles, was über den Betrag hinausgeht, wird mit der geltenden Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) von 25 Prozent besteuert.
Haltefristverlängerung bei Lending?
Lange Zeit war es umstritten, ob es beim Krypto-Lending zu einer Haltefristverlängerung gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG kommt.
Demnach käme es zu einer Haltefristverlängerung für Kryptos aus dem Lending von ursprünglich einem Jahr auf insgesamt 10 Jahre.
Allerdings gab es 2022 gute Nachrichten für Krypto-Investoren. Im Rahmen des BMF-Schreibens wurde klargestellt, dass es zu keiner Haltefristverlängerung kommt.
Dementsprechend erhöht sich die Haltefrist weder bei Staking noch bei Lending in Deutschland von einem auf zehn Jahre.
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