Steuerrechtliche Behandlung von Krypto Forks
- Hard Forks führen zu einer Aufspaltung der Blockchain und zur Entstehung neuer Kryptowährungen.
- Die steuerliche Behandlung von Forks in Deutschland ist komplex und noch nicht vollständig geklärt.
- Verschiedene Ansichten existieren über die steuerliche Einordnung und die Berechnung der Anschaffungskosten.
Der Krypto-Space entwickelt sich ständig weiter, und mit ihr kommen neue Herausforderungen und Fragen, insbesondere im Bereich der Besteuerung. Eine der komplexeren Fragen betrifft die steuerliche Behandlung von Hard Forks und Ledger Splits.
In diesem Artikel beleuchten wir, wie in Deutschland die Besteuerung von Kryptowährungen, insbesondere im Zusammenhang mit Forks, gehandhabt wird. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare und umfassende Übersicht über die wichtigsten Aspekte der Besteuerung von Forks zu geben, damit Sie bestens vorbereitet sind.
Was ist ein Hard Fork und wie entstehen Forks?
- Ein Hard Fork ist eine grundlegende Änderung am Blockchain-Protokoll, die zur Entstehung einer neuen Kryptowährung führt.
- Forks entstehen durch Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Community über die zukünftige Ausrichtung der Blockchain.
- Beispiele für Forks sind Bitcoin Cash (aus Bitcoin) und Ethereum Classic (aus Ethereum).
Ein Hard Fork ist eine bedeutende Änderung am Protokoll einer Blockchain, die eine Aufspaltung der Kette zur Folge hat. Diese Gabelung führt oft zur Entstehung einer neuen Kryptowährung, wie es bei der Abspaltung von Bitcoin zu Bitcoin Cash der Fall war.
Forks treten auf, wenn eine Meinungsverschiedenheit in der Community über die zukünftige Ausrichtung der Blockchain entsteht, was zur Bildung von zwei getrennten Netzwerken führt.
Steuerliche Behandlung von Forks in Deutschland
- Die steuerliche Behandlung von Forks ist in Deutschland noch nicht endgültig geregelt, was zu unterschiedlichen Ansichten führt.
- Einige Interpretationen setzen die Anschaffungskosten neuer Coins auf 0 Euro, was steuerpflichtige Erträge zur Folge hat.
- Andere Ansätze vergleichen Forks mit Lottogewinnen oder Aktiensplits, was unterschiedliche steuerliche Konsequenzen hat.
Die steuerliche Behandlung von Forks in Deutschland ist nach wie vor ein Thema, das nicht abschließend geregelt ist. Dies führt zu unterschiedlichen Auslegungen und Ansätzen, wie mit den aus Forks resultierenden Kryptowährungen umgegangen werden soll. Die verschiedenen Interpretationen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Anschaffungskosten von 0 Euro und steuerpflichtige Erträge
Eine häufig vertretene Ansicht ist, dass die neuen Coins, die durch einen Fork entstehen, als steuerpflichtige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) behandelt werden.
In diesem Fall wird angenommen, dass die Anschaffungskosten der neu entstandenen Coins 0 Euro betragen, da der Steuerpflichtige keine Gegenleistung erbracht hat.
Dies bedeutet, dass bei einer Veräußerung der Coins innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG der gesamte Erlös als Gewinn zu versteuern ist.
Forks als Lotteriegewinn
Eine alternative Auslegung vergleicht die neuen Coins, die durch einen Fork entstehen, mit einem Lottogewinn. Diese Sichtweise argumentiert, dass die Coins ohne eine Anschaffung oder Gegenleistung in das Vermögen des Nutzers gelangen, ähnlich einem unerwarteten Zufallsgewinn.
In diesem Fall wird argumentiert, dass weder Anschaffungskosten anfallen noch eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG möglich ist, da kein steuerbarer Anschaffungsvorgang vorliegt.
Aufteilung der Anschaffungskosten
Eine dritte Sichtweise behandelt Forks analog zu einem Aktiensplit. Hier wird vorgeschlagen, dass die Anschaffungskosten der ursprünglichen Kryptowährung proportional zwischen den ursprünglichen und den neuen Coins aufgeteilt werden sollten.
Diese Methode stützt sich auf den Vergleich mit der steuerlichen Behandlung von Aktien im Fall einer Kapitalmaßnahme. Allerdings stößt diese Ansicht auf praktische Schwierigkeiten, da die zukünftige Wertentwicklung der beiden Währungen unvorhersehbar ist
Besteuerung von Forks gemäß BMF-Schreiben
- Das BMF betrachtet Forks als Anschaffungsvorgänge, was eine steuerpflichtige Veräußerung innerhalb eines Jahres zur Folge haben kann.
- Die Höhe des Gewinns wird durch die Anschaffungskosten des ursprünglichen Coins bestimmt.
- Die steuerliche Behandlung kann sich je nach individuellem Fall unterscheiden.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben deutlich gemacht, dass Forks als steuerlich relevante Anschaffungsvorgänge betrachtet werden können.
Dies bedeutet, dass die durch einen Fork neu entstandenen Kryptowährungen als Anschaffung zu werten sind, und die einjährige Spekulationsfrist gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG greift. Sollte der Steuerpflichtige die neuen Coins innerhalb eines Jahres nach dem Fork veräußern, ist der Gewinn steuerpflichtig.
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Ermittlung der Anschaffungskosten: Die Höhe des steuerpflichtigen Gewinns hängt von den Anschaffungskosten der ursprünglichen Coins ab. Diese Anschaffungskosten werden auf die neu entstandenen Coins verteilt, basierend auf deren Marktwert zum Zeitpunkt des Forks.
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Individuelle Prüfung erforderlich: Da die steuerliche Behandlung von Forks von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die individuelle Steuererklärung des Steuerpflichtigen, ist eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls die Konsultation eines Steuerberaters ratsam. Die konkrete Auslegung durch das Finanzamt kann je nach Sachlage variieren.
Praktische Umsetzung und Softwarelösungen
- Spezialisierte Steuer-Software kann bei der korrekten Erfassung und Berechnung von Forks unterstützen.
- Tools wie Coinpanda und Koinly helfen dabei, Steuerberichte zu automatisieren und Fehler zu vermeiden.
- Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater ist oft ratsam, um die beste Vorgehensweise zu finden.
Für Krypto-Anleger kann die Steuerberechnung im Zusammenhang mit Forks kompliziert sein. Glücklicherweise gibt es spezialisierte Steuer-Softwarelösungen wie Blockpit, die es ermöglichen, solche Transaktionen korrekt zu erfassen und die Steuererklärung entsprechend zu automatisieren.
Diese Tools unterstützen Nutzer dabei, die steuerliche Lage ihrer Kryptowährungen transparent und einfach zu verwalten.
Fazit
- Die steuerliche Behandlung von Forks bleibt komplex und unterschiedlich interpretiert.
- Es gibt verschiedene Ansätze zur Bewertung und Versteuerung, die sorgfältig geprüft werden müssen.
- Krypto-Anleger sollten sich gut informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
Die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland, insbesondere im Zusammenhang mit Forks, bleibt eine komplexe Angelegenheit. Es gibt mehrere mögliche Ansätze, die jeweils unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben können.
Krypto-Investoren sollten daher ihre individuelle Situation sorgfältig prüfen und gegebenenfalls einen auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater konsultieren. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Tools können sie jedoch sicherstellen, dass sie ihre steuerlichen Pflichten erfüllen, ohne dabei unnötige Risiken einzugehen.
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